Elterngeld plus – mehr Geld für Eltern in Teilzeit

Elterngeld plus
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Wird ein Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren, tritt eine Neureglung in Kraft, die sowohl die Familie wie auch den Job betrifft. Familie und Beruf können nun besser vereinbart werden, eine frühere Rückkehr in den Job wird zudem attraktiver gemacht. Zeitlich läßt sich das neue Elterngeld plus auf 28 Monate ausdehnen, allerdings als halber Betrag. Die Devise lautet: Halb so hoch, dafür doppelt so lang.

Was ist das Elterngeld plus?

Die neuen Regelungen stellen vor allem eine Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für Eltern dar, wie sie ihr Kind in den ersten Lebensjahren betreuen wollen. Neben der bisherigen Form des Elterngeldes, soll das Elterngeld Plus flexibel zur Verfügung stehen. Das Elterngeld Plus löst den Einkommensanteil ab, der bei der Arbeit in Teilzeit entfällt. Mit dem neuen Elterngeld lassen sich familiären und beruflichen Aufgaben leichter partnerschaftlich teilen. Das neue Elterngeld plus soll Väter und Mütter, die gleich nach der Geburt ihres Kindes eine Teilzeitarbeit aufnehmen, finanziell mit denen gleichstellen, die 14 Monate lang zu Hause bleiben. Zudem sollen Eltern belohnt werden, die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen.

Die Zusatzoption

Darüber hinaus wird ein „Partnerschaftsbonus“ eingeführt. Entscheiden sich die Eltern, für mindestens vier Monate sich gemeinsam um ihr Kind zu kümmern und in Teilzeit arbeitetn, haben sie Anspruch auf zusätzlich vier Monate Elterngeld. Gut zu wissen: Beide Elternteile müssen zeitgleich jeweils zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Das Elterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent.
  • Der monatliche Betrag ist maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde.
  • Das Geld wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Ein Elterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld plus – Monaten.
  • Das Elterngeld kann über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden.

Elterngeld plus – die Beantragung

Das neue Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag stellen und kann bis zum Ende des Bezuges geändert werden.

Elterngeld plus – die Berechnung

Das Elterngeld plus berechnet sich ebenso wie das Elterngeld nach dem Einkommen der vergangenen zwölf Monate und liegt zwischen 300 und 1800 Euro.