Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung
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Eltern, deren Kinder in die Schule kommen, erhalten im Jahr davor eine Einladung zu einer schulärztlichen Untersuchung. In dieser stellt ein Schularzt oder eine Schulärztin die schulische Eignung des Nachwuchses fest. Den Eltern wird nach der erfolgreichen Schuleingangsuntersuchung schriftlich bestätigt, dass ihr Kind schulfähig ist. Diese Bescheinigung muss bei der Anmeldung in der Schule vorgelegt werden. Der Einschulung steht damit nichts mehr im Weg.

Wer die Schuleingangsuntersuchung durchführt

Die Einladung zur Untersuchung verschicken im Normalfall die zuständigen Gesundheitsämter. Für die Durchführung sind geschulte und erfahrene Schulärzte oder Schulärztinnen zuständig. Für die Schuleingangsuntersuchung reicht häufig ein einzelner Arzttermin aus. Umfang und Fristen für die Untersuchungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Welche Tests und Untersuchungen bei der Schuleingangsuntersuchung erfolgen

Die Kinder besuchen die Schuleingangsuntersuchung gemeinsam mit den Eltern. Für die Feststellung der schulischen Eignung werden während des Termins eine ganze Reihe Tests durchgeführt. Zu Beginn der Untersuchung werden Körpergröße und Gewicht des Kindes festgestellt sowie Seh- und Hörfähigkeit kontrolliert. Im Gespräch mit den Eltern klärt der Schularzt, welche Erkrankungen das Kind hatte und ob beispielsweise regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Zum Termin sollten der Impfausweis und das Kinderuntersuchungsheft mitgebracht werden. Mit einem Blick können Arzt oder Ärztin überprüfen, ob alle Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden und ob der Impfschutz vollständig ist. Der Mediziner führt mit dem Kind ein altersgerechtes Gespräch durch. In kleinen Tests stellt er außerdem fest, ob das Kind über die dem Alter entsprechenden geistigen und motorischen Fähigkeiten verfügt.

Wenn es zu Verzögerungen in der kindlichen Entwicklung oder zu Problemen kommt

Mitunter gibt es in der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Kindes Verzögerungen. Der Schularzt oder die Schulärztin erkennt, ob diese vorübergehender Art sind oder sich eventuell eine Förderung des Nachwuchses anbietet. Müssen Eltern über den Besuch einer Integrations-, Förder- oder Sonderschule nachdenken, sind neben den Schulärzten auch der Kinderarzt, Therapeuten oder pädagogischen Fachkräfte die richtigen Ansprechpartner. Sie leisten jede erdenkliche Hilfe und Unterstützung, damit der Nachwuchs die Förderung erhält, die er oder sie benötigt. Daneben ist es auch möglich, das Kind für ein Jahr zurückzustellen. Diese Empfehlung spricht im Regelfall ebenfalls der Schularzt oder die Schulärztin aus.

Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls wichtig

Eltern sollten dennoch die regelmäßigen U-Untersuchungen nicht vergessen. Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt zum Beispiel nicht die Früherkennungsuntersuchung U 9. Diese Termine finden beim Kinderarzt oder der Kinderärztin statt und beinhalten ebenfalls wichtige Tests, die sich von denen der schulärztlichen Untersuchung deutlich unterscheiden. Alle U-Untersuchungen sind für die kindliche Entwicklung von großer Wichtigkeit und stehen dem Nachwuchs selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. Es gibt diese Termine vom Zeitpunkt der Geburt bis zum 16. Lebensjahr.