Ferienjob – schnell Geld verdienen in den Sommerferien

Ferienjob
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Endlich ist es soweit – das Pauken hat ein Ende und die Sommerferien stehen vor der Tür. Was viele oft zum Faulenzen und Freunde treffen nutzen, ist für andere die beste Zeit des Jahres um schnell Geld zu verdienen oder ein Praktikum zu absolvieren. Einen Ferienjob zu machen kann die unterschiedlichsten Gründe haben – für das heiß ersehnte neue Handy, zur finanziellen Absicherung im Studium oder um seinen Lebenslauf aufzubessern und Berufserfahrung zu sammeln.

Unterschied: Nebenjob & Ferienjob

Ein Ferienjob ist nicht gleich zu stellen mit einem Nebenjob. Hier sollte auch bei einer Bewerbung klar differenziert werden. Der größte Unterschied liegt in der Dauer der Anstellung. Ein Nebenjob ist ein Minijob und in der Regel für eine längerfristige, geringfügige Beschäftigung ausgelegt. Wohingegen sich Ferienjobs oft auf eine zuvor festgelegte Dauer beziehen von zumeist 2-4 Wochen. Sie werden in den Unternehmen oft als Aushilfsjob zur Überbrückung während beliebter Urlaubszeiten eingesetzt. Beliebte Nebenjobs sind zum Beispiel kassieren in Supermärkten und Tankstellen, babysitten oder kellnern. Wohingegen Ferienjobs oft saisonale Tätigkeiten sind, wie Rasen mähen oder Erntehelfer.

Schülerjobs – das ist zu beachten

Ferienjob ab 13 Jahren

Kinderarbeit ist doch verboten! – dies ist soweit korrekt, allerdings macht der Gesetzgeber im Falle eines Ferienjobs eine kleine Ausnahme. Das sind die Vorgaben für einen Ferienjob für Schüler ab 13 Jahren:

  • Nur mit Zustimmung der Eltern möglich
  • Unter Vorlage der Schulbescheinigung
  • Maximal zwei Stunden pro Tag, Ausnahme: In landwirtschaftlichen Betrieben sind drei Stunden täglich erlaubt
  • Arbeitszeit muss zwischen 8 Uhr morgen und 20 Uhr abends liegen
  • Arbeiten zwischen 20 Uhr und sechs Uhr ist Tabu
  • Jobs mit Kontakt zu Alkohol oder Tabak sind nicht erlaubt
  • Keine Akkord- oder Fließbandarbeit
  • Keine körperlich anstrengenden oder gefährdenden Jobs
  • Nicht an Wochenenden oder Feiertagen
  • Nicht vor oder während des Schulunterrichtes

Geeignete Ferienjobs für Kinder ab 13 Jahren sind zum Beispiel:

  • Babysitten
  • Zeitungen austragen
  • Autos waschen
  • Hunde ausführen
  • Nachhilfe geben
  • Gartenarbeit

Achtung: 13 Jahre ist das Mindestalter für einen Ferienjob, jüngere Kinder dürfen unter keinen Umständen arbeiten.

Ferienjob ab 15 Jahren

Bei Ferienjobs ab 15 Jahren ist die Gesetzgebung bereits etwas lockerer. Folgende Vorgaben sind dennoch einzuhalten:

  • Nur mit Zustimmung der Eltern möglich
  • Unter Vorlage der Schulbescheinigung
  • Maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
  • Arbeitszeit muss zwischen 8 Uhr morgen und 20 Uhr abends liegen
  • Arbeiten zwischen 20 Uhr und sechs Uhr ist Tabu
  • Nicht länger als vier Wochen am Stück oder verteilt übers Jahr
  • Keine Akkord- oder Fließbandarbeit
  • Keine körperlich anstrengenden oder gefährdenden Jobs
  • Jobs mit Kontakt zu Alkohol oder Tabak sind nicht erlaubt
  • Nicht an Wochenenden oder Feiertagen
  • Nicht vor oder während des Schulunterrichtes

Ferienjob ab 16 Jahren

Je älter das Kind desto lockerer die Gesetze. Bei einem Ferienjob für 16-jährige gelten folgende Regelungen:

  • Nur mit Zustimmung der Eltern möglich
  • Unter Vorlage der Schulbescheinigung
  • Maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
  • Nur bis 22 Uhr (in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr)
  • Keine Akkord- oder Fließbandarbeit
  • Keine körperlich anstrengenden oder gefährdenden Jobs
  • Jobs mit Kontakt zu Alkohol oder Tabak sind nicht erlaubt
  • Nicht an Wochenenden oder Feiertagen
  • Nicht vor oder während des Schulunterrichtes

Hinweis: Am Wochenende dürfen Schüler unter 18 Jahren nicht arbeiten. Ausgenommen sind Jobs in der Landwirtschaft, Gastronomie oder Pflege und Krankenhäusern.

Ferienjob ab 18 Jahren – Promotion Job, Barkeeper und Co.

Ab 18 Jahren gelten für Schüler- und Studentenjobs dieselben Regeln wie für fest angestellte Mitarbeiter. Ferienjobs in Vollzeit oder unter starker Anstrengung sind nun ebenso möglich, wie der Kontakt zu Alkohol oder Tabakwaren. Auch Wochenend- und Nachtarbeiten sind gestattet.

  • Bürohilfe
  • Barkeeper
  • Lagerarbeiter
  • Produktionshelfer
  • Kellner oder Barkeeper
  • Regalauffüller im Supermarkt
  • Promotion Jobs
  • Inventurhilfen
  • Verkäufer
  • Erntehelfer
  • Zeitungen austragen

Stellenangebote – Wo finde ich einen Ferienjob?

Einen Ferienjob zu finden sollte mit guter Recherche und etwas Engagement für niemanden ein Problem sein. Passende Stellenangebote für Schülerjobs und Studentenjobs finden Sie beispielsweise hier:

  • Die Agentur für Arbeit bietet eine Jobbörse für Stellenanzeigen an
  • Aushänge in Geschäften
  • Im Internet auf Kleinanzeigen oder in Portalen
  • An schwarzen Brettern in Supermärkten und Schulen
  • In Zeitungsanzeigen
  • In der Familie oder Bekanntschaft nachfragen

Für diese Art von Aushilfsjobs ist es oft gängig, sich direkt persönlich vorzustellen und direkt im Betrieb nach einer offenen Vakanz zu fragen. Ein Anschreiben und ein kurzer Lebenslauf in einer ordentlichen Mappe können zusätzliches Engagement beweisen und Eigeninitiative zeigen.

Gehalt – das steht Ferienjobbern zu

Wie bei einer unbefristeten Festanstellung gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung die Zahlung des Mindestlohns. Dies gilt allerdings nur ab 18 Jahren oder nach Vollendung einer Berufsausbildung. Minderjährigen Schülern oder Auszubilden steht dieser nur auf Kulanz des Arbeitgebers zu. Die Bezahlung bemisst sich dabei beispielsweise an folgenden Faktoren:

  • Wie anspruchsvoll ist die Tätigkeit?
  • Wie hoch ist die Konkurrenz?
  • Bringt der Schüler oder Student bereits erste Erfahrungen mit?

Weiterhin sind auch die Pausenzeiten für Minderjährige gesondert geregelt:

  • Tägliche Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden = mindestens 30 Minuten
  • Tägliche Arbeitszeit von über 6 Stunden = mindestens 60 Minuten

Schüler, Werkstudent oder Praktikant – die Rechte eines Ferienjobbers

Darüber hinaus ist es nicht gestattet an Samstagen, Sonntag oder Feiertagen zu arbeiten. Ausnahmen sind Branchen wie zum Beispiel Gaststättenbetriebe, Bäckereien, Jobs in der Landwirtschaft oder Krankenhäusern. Hier stehen dem Angestellten allerdings mindestens zwei freie Sonntage im Monat zu, sowie frei am 24. und 31.12.

Bei volljährigen Auszubildenden, Werkstudenten und Praktikanten (nicht für volljährige Schüler!) greift das Arbeitszeitgesetz.

Tipp: Halten Sie alle Bedingungen in einem schriftlichen Vertrag fest, egal ob es sich nur um zwei Wochen handelt oder nicht. Insbesondere die schriftlichen Regelungen von Gehalt und Pausenzeiten können vor einem bösen Erwachen schützen.

Das gilt für Studentenjobs in den Ferien:

Studenten müssen zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz allerdings noch einige Punkte mehr beachten. Besteht bereits eine Anstellung als Werkstudent oder ein Aushilfsjob zusätzlich zum Ferienjob, werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig, wenn eine Arbeitszeit von zwei Monaten am Stück oder 50 Tagen im Jahr anfällt. Diese Fallen bei einem Nebenjob nur dann an, wenn eine gewisse Einkommensgrenze überschritten wird. Um allerdings einen Job als Ferienjob geltend zu machen, darf das Angestelltenverhältnis nicht länger als drei Monate oder 70 Tage überschreiten. Dauert die Anstellung länger, kann der Student vielleicht seinen Studentenstatus verlieren.

Hinweis: Fällt das Einkommen des Studenten im Bewilligungszeitraum (nicht im Kalenderjahr!) jedoch größer aus als 5.416 Euro, wird es zusätzlich aufs Bafög angerechnet.

Versicherungsbeträge – wer zahlt was?

Bei einer maximalen Anstellungsdauer von drei Monaten am Stück oder 70 Arbeitstagen:

  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • die Krankenversicherung läuft bei Schülern weiterhin über die elterliche Familienversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber