Taschengeld – Doch wann und wie viel?

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Den richtigen Umgang mit Geld können Kinder heute nicht früh genug lernen. Wissen sie, welchen Wert die Scheine und Münzen besitzen und wieviel man sich dafür kaufen kann, werden sie später seltener in Geldschwierigkeiten geraten oder gar Schulden haben. Eigenes Geld erzieht die Kleinen weiterhin zur Selbstständigkeit und ist für ihr Selbstwertgefühl von großer Wichtigkeit. Dennoch sollten Eltern beim Taschengeld einige Dinge beachten.

Ab wann sollte der Nachwuchs Taschengeld erhalten?

Das erste Geld sollte es im Alter von vier bis fünf Jahren geben. Ratgeberseiten im Internet empfehlen dieses Alter übrigens ebenfalls. Das Kind befindet sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Vorschulalter. Es wird wichtig, den Umgang mit Geld zu erlernen. Spätestens zum Schulstart sollten Mädchen und Jungen wissen, wie sie die Schulmilch oder kleine Snacks bezahlen können. Die Eltern nehmen sich zum Üben am besten etwas Zeit. Beim gemeinsamen Einkaufen können sie ihrem Kind die Preise am Beispiel von Lebensmitteln erklären. An der Kasse wird dann ausschließlich mit Bargeld bezahlt. Die Kinder sehen so, wie viele Scheine und Münzen für den Einkauf benötigt werden. Auch das Rückgeld an der Kasse wird gemeinsam nachgezählt. So bekommt der Nachwuchs mit der Zeit ein Gefühl für den Wert des Geldes.

Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?

Für den Anfang sollten die Vier- bis Fünfjährigen zwischen 0,50 Cent bis 1,50 Euro je Woche bekommen. Entsprechend dem Lebensalter steigen die Beträge moderat an. So bekommen Achtjährige bereits zwischen 2,00 bis 2,50 Euro in der Woche. Wichtig ist, den Kindern das Taschengeld wöchentlich auszuzahlen. Ein monatlicher Turnus ist für die Kleinen noch zu lang und es besteht die Gefahr, dass das Salär schon nach einer Woche ausgegeben ist. Ab dem 10. Lebensjahr sollte der Rhythmus dann auf monatliche Zahlweise umgestellt werden.

Wann und wie bekommt das Kind sein Taschengeld?

Taschengeld sollten Sie unbedingt pünktlich geben und ohne, dass das Kind danach fragen muss. Am besten wählen die Eltern für die Auszahlung einen festen Wochentag. Für die Aufbewahrung bietet sich eine kleine Geldbörse an. Es ist auch möglich, dem Nachwuchs eine lustig gestaltete Sparbüchse zu schenken. Dort hinein kommt das Taschengeld, das das Kind nicht verbraucht. So lernt es gleich noch zu sparen und kann sich, wenn es den entsprechenden Betrag zusammen hat, etwas Schönes kaufen.

Was soll davon bezahlt werden?

Für welchen Zweck die Kinder das Taschengeld ausgeben, sollte ihnen überlassen bleiben. Meist werden sie davon Süßigkeiten, Snacks, Getränke oder Zeitschriften kaufen. Selbstverständlich dürfen sie sich bei den Eltern einen Rat holen, falls sie mal nicht wissen, für was sie das Geld ausgeben dürfen. Für den Erwerb von Schulmaterial sollten Sie das Taschengeld übrigens nicht verwenden. Das Bezahlen der Schulhefte und -stifte ist Aufgabe der Eltern und sollte es auch bleiben.

Der Taschengeldparagraph

Der sogenannte Taschengeldparagraph ist im Bundesgesetzbuch (BGB) unter §110 verankert. Er besagt, dass auch ein geschäftsunfähiges Kind (unter 7 Jahren), welches im Rahmen seines Taschengeldes einen Kauf tätigt oder eine Dienstleistung bezieht, rechtswirksam handelt. Hierzu wird kein Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten benötigt.

Was es unbedingt zu vermeiden gilt

Dem Kind bei schlechten Schulnoten weniger Taschengeld zu zahlen, ist eine denkbar ungünstige Idee. Das Geld sollten Sie immer zahlen. Kinder müssen sich darauf verlassen können. Besser ist es, mit dem Nachwuchs über die Gründe für die schwachen Leistungen zu sprechen. Noch schnell einen kleinen Zuschuss geben, wenn der Obolus bereits verbraucht ist, ist ebenfalls nicht günstig. Hier sollte mit dem Nachwuchs über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden, um eventuelle Notstände in Zukunft zu vermeiden.