Impfungen
Es ist wichtig, bei Kindern möglichst frühzeitig für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen. Gerade die aktuellen Masernfälle zeigen, dass fehlende Impfungen nicht nur beim eigenen Kind, sondern auch bei anderen Kindern oder Erwachsenen zu einer Ansteckung führen können. Dabei ist es möglich, dass die Folgen einer Masernerkrankung ernste gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Dessen sollten sich Eltern bewusst sein, wenn sie sich gegen eine Impfung ihres Nachwuchses entscheiden.
Überblick über die Schutzimpfungen nach Lebensalter sortiert
Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermöglicht einen umfassenden Überblick über alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Die ersten Impfungen beginnen im Alter von zwei Monaten und setzen sich entsprechend bis zum Alter von ungefähr 17 Jahren fort. Die Kinderärzte unterscheiden zwischen Grundimmunisierungen mit mehreren Teilimpfungen, Standardimpfungen, Auffrischungen und Nachholimpfungen.
Auf einige Impfungen kann bei Kleinkindern verzichtet werden
Nicht jede der empfohlenen Impfungen ist zwingend notwendig. So müssen die Kleinen beispielsweise noch keine Grippe- oder Zeckenschutzimpfung erhalten. Deshalb stehen diese Impfungen auch nicht im Impfkalender. Leiden Kinder an eventuellen Unverträglichkeiten oder Allergien, sollte mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin gesprochen werden. Generell raten die Ärzte zu einer ganzen Reihe an Schutzimpfungen, die je nach Lebensalter vorgenommen werden sollten. Die Art der Darreichung erfolgt über eine Spritze mit einer ganz kleinen Nadel.
Impfungen nach Lebensalter (in Monaten)
Tetanus: 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung
Diphterie: 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung
Pertussis (Keuchhusten): 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung
Polyomelitis (Kinderlähmung): 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung, die Impfung im 3. Lebensmonat kann bei Verabreichung eines monovalenten Impfstoffes entfallen
Hepatitis B: 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung, die Impfung im 3. Lebensmonat kann bei Verabreichung eines monovalenten Impfstoffes entfallen
Pneumokken: 2,. 3. 4. zwischen dem 11. und 14. als Grundimmunisierung, zwischen dem 15. und 23. als Nachholimpfung
Rotaviren: sechs Wochen und 2. Lebensmonat als Grundimmunisierung
Meningokokken: 4. Lebensmonat als Grundimmunisierung
Mumps, Masern, Röteln: zwischen dem 11. und 14. und 15. und 23. Lebensmonat als Grundimmunisierung
Varizellen (Windpocken): zwischen dem 11. und 14. und 15. und 23. Lebensmonat als Grundimmunisierung
Neben den Impfungen für die ganz Kleinen gibt es einen Impfkalender für die größeren Kinder sowie für junge Erwachsene.
Impfungen nach Lebensalter (in Jahren)
Tetanus: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung, zwischen dem 5.und 6. sowie 9. und 11. Lebensjahr als Auffrischung
Diphterie: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung, zwischen dem 5.und 6. sowie 9. und 11. Lebensjahr als Auffrischung
Pertussis: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung, zwischen dem 5.und 6. sowie 9. und 11. Lebensjahr als Auffrischung
Polyomelitis: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung, zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr als Auffrischung, ab dem 18. Lebensjahr als Nachholimpfung
Hepatitis B: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung
Meningokokken C: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung
Mumps, Masern, Röteln: zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung
Varizellen (Windpocken): zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr als Nachholimpfung
Humanes Papillomavirus: empfohlene Standardimpfung zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr
Die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie und Pertussis sollten danach alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Es bietet sich an, die erfolgten Impfungen in den Impfpass eintragen zu lassen und diesen dem Kinderarzt oder der Kinderärztin bei jeder neuen Impfung vorzulegen.