Alleinerziehend, was das für Mütter und Väter bedeutet

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Alleinerziehend zu sein stellt viele Mütter und Väter tagtäglich immer wieder vor riesige Herausforderungen, denn unser Leben wird durchs eigene Kind bestimmt – eine Minute Pause? Ein kurzes Nickerchen auf dem Sofa? Geht nicht, denn kein anderer ist da um auf unser Kind auf zu passen. Doch was muss ich als alleinerziehender Single beachten? Wo gibt es Hilfe und was steht einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind zu?

Alleinerziehend, was bedeutet das?

Laut Definition werden Mütter und Väter als alleinerziehend anerkannt, wenn diese ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und mit Ihrem minderjährigen Kind oder Kindern dauerhaft in einem Haushalt zusammenleben und für deren Pflege und Erziehung sorgen. Das andere Elternteil, sofern dieses noch lebt, besitzt zumeist nur Besuchskontakt mit seinen Kindern.
Sollten Sie ihrer Fürsorgepflicht allerdings nicht mehr nachkommen können, können auch Pflegeeltern oder Großeltern als alleinerziehend gelten.

Alleinerziehend, das sind meine Rechte

Sorgerecht bei getrennt lebenden/geschiedenen Eltern

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird das Sorgerecht nach einer Scheidung aus juristischer Sicht zumeist aufgeteilt. Je nachdem bei welchem sich der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet, entscheidet nur der jeweilige Erziehungsberechtigte über die alltäglichen Belange des Kindes. Für wichtige Entscheidungen muss allerdings durch beide Parteien eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden. Sollte der Lebensmittelpunkt des Kindes jedoch auf Beide zu mindestens 30% aufgeteilt sein, ist keiner der Elternteile alleinerziehend. Diese Variante wird auch „Wechselmodell“ genannt.

Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Im Gegensatz dazu können unverheiratete Eltern durch eine Sorge-Erklärung ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Der nicht im Haushalt lebende Erziehungsberechtigte besitzt dabei ein intensives Umgangsrecht.

Sorgerecht in Partnerschaften mit Kindern

Wenn zum Beispiel eine Single-Mutter einen neuen Mann kennen lernt und dieser Teil des Haushaltes wird, spricht man von Partnerschaften mit Kindern. Aus juristischer Sicht besitzt weiterhin nur eine Person das Sorgerecht und damit auch die Erziehungspflicht. Ausgeübt wird diese allerdings in der Regel von beiden Erwachsenen.

Steuerklasse 2 – Die Steuerklasse für Alleinerziehende

Steuerklasse 2 ist nur für Alleinerziehende Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mehr als 450 Euro pro Monat vorgesehen. Sie dient vor allem zur steuerlichen Entlastung durch den sogenannten Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag. Die Abzüge sind zwar dieselben, wie in den anderen Steuerklassen, durch Steuerfreibeträge der Steuerklasse 2 findet allerdings eine zusätzliche Entlastung statt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Bei eheähnlichen Gemeinschaften, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder wenn eine andere volljährige Person im Haushalt lebt, wird der Entlastungsbetrag nicht gewährt. Es sei denn, dass die volljährige Person pflegebedürftig ist oder die Einkünfte eine gewisse Grenze nicht überschreiten.

Steuerfreibeträge in Steuerklasse 2

Steuerfreibeträge
Höhe des Freibetrags
Grundfreibetrag9.168 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag1.000 Euro
Sozialausgabenpauschbetrag36 Euro
Vorsorgepauschaleabhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag7.620 Euro
Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag1.908 Euro

Steuerklasse 2 beantragen

Für den Wechsel in Steuerklasse 2 muss zunächst ein „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier zum kostenlosen Download.

Zuschüsse für Alleinerziehende

Da die alleinige Erziehung und Betreuung eines oder mehrerer Kinder ein echter Fulltimejob sind, fällt vielen der Wiedereinstieg in einen Job nach der Elternzeit natürlich nicht leicht. Sie müssen schließlich den Job von Zweien übernehmen und Ihren eigentlichen Job dadurch stark einschränken oder mitunter komplett kündigen. Aufgrund Ihrer besonderen Lebensumstände können sie deshalb besondere Zuschüsse einfordern.

Kindergeld

Kindergeld steht in Deutschland jedem Kind zu. Die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie in unserem Beitrag Kindergeld – Antrag, Höhe und Auszahlungstermine.

Unterhalt

Der Anspruch auf Kinderunterhaltung gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder zur Beendigung der ersten Ausbildung. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes und dem verdienst des zahlungspflichtigen Elternteils.

Unterhaltsvorschuss

Sollte jemand der Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nachkommen und nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt des Kindes nicht gesichert sein, besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und bemisst sich am Alter des Kindes:

  • bis 6 Jahre = 150 Euro
  • 6 – 12 Jahre = 201 Euro
  • bis 18 Jahre = 268 Euro

Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt dient vor allem Eltern, welche aufgrund Ihrer Lebensumstände keinen Vollzeitjob ausüben können um ihr Kind zu betreuen. Der Betreuungsunterhalt wird dabei vom anderen Elternteil eingefordert und bemisst sich auch hier am Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Er kann bis zu sieben Jahre lang gewährt werden und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein Eheverhältnis vorlag.

Elterngeld

Elterngeld ist ein Zuschuss, welcher in der Regel 14 Monate lang nach der Geburt gewährt wird. Die Höhe berechnet sich anhand des Jahreseinkommens im Vorjahr.

Wohngeld

Bei sehr einkommensschwachen Familien kann auf Anfrage zum Beispiel auch Wohngeld als Zuschuss gewährt werden. Ob Sie Wohngeld beziehen können, erfahre Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle.

Urlaub für Alleinerziehende

Viele Reisegesellschaften bieten inzwischen maßgeschneiderte Urlaube für alleinerziehende Mütter und Väter an. Hierbei können Sie zum Beispiel von folgenden Vorteilen profitieren:

  • speziellen Kinderermäßigungen
  • einem breiten Spektrum an Kinderbetreuung
  • zahlreichen kindgerechten Aktivitäten
  • angepasste Essenszeiten für Kinder
  • Kindershows und Animateur-Programme

Hilfe für Alleinerziehende

Besondere Beratungsstellen bieten sehr gute Anlaufstellen bei offenen Fragen und geben Ihnen zum Beispiel viele nützliche Informationen und Tipps für alle Lebenslagen. Im Folgenden sind einige Beratungsstellen für Sie aufgeführt:

  • pro familia
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband berufstätiger Mütter e.V.
  • Deutschen Caritasverband e. V.
  • Jugendamt

2 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass alleinerziehende Arbeitnehmer in die Steuerklasse 2 fallen und damit durch zusätzliche Freibeträge steuerlich entlastet sind. Mein Neffe möchte seine junge Tochter alleine erziehen. Er wusste gar nicht, dass ihm als alleinerziehenden Arbeitnehmer zusätzliche steuerliche Freibeträge zustehen.

  2. Gut zu wissen, dass bei alleinerziehenden Arbeitnehmern durch Steuerfreibeträge der Steuerklasse 2 eine zusätzliche Entlastung stattfindet. Mein Onkel ist auch ein alleinerziehender Arbeitnehmer. Er freut sich, dass er in steuerlicher Hinsicht durch die erhöhten Steuerfreibeträge der Steuerklasse 2 begünstigt wird.

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